Ratgeber Förderung

Gründungszuschuss 2026: Voraussetzungen, Höhe und Antrag

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit sichert dich in den ersten Monaten der Selbstständigkeit ab: sechs Monate lang dein Arbeitslosengeld I plus 300 € im Monat, danach auf Antrag neun Monate lang 300 €. Hier erfährst du, wer ihn bekommen kann, wie viel möglich ist und wie du den Antrag vorbereitest.

Von Martin Deibl, IHK-zertifizierter Gründungsberater · Stand:

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Menschen mit Arbeitslosengeld I, die sich hauptberuflich selbstständig machen (mindestens 15 Stunden pro Woche).
  • Phase 1: sechs Monate Arbeitslosengeld I plus 300 € pro Monat. Phase 2: auf gesonderten Antrag neun Monate je 300 €.
  • Je nach Höhe deines Arbeitslosengelds sind insgesamt über 20.000 € möglich.
  • Voraussetzungen: mindestens 150 Tage Restanspruch, Tragfähigkeitsbescheinigung zu deinem Businessplan, Nachweis deiner Eignung.
  • Ermessensleistung: Es gibt keinen Rechtsanspruch, die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.
  • Den Antrag stellst du, bevor du mit der Selbstständigkeit beginnst.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit nach §§ 93 und 94 SGB III. Er soll deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung in der Zeit nach der Gründung sichern, solange dein Unternehmen noch anläuft. Der Zuschuss ist steuerfrei, unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Für deine Planung wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit prüft deinen Antrag im Einzelfall und kann ihn auch ablehnen. Ein schlüssiger Businessplan und eine gut begründete Finanzplanung sind deshalb die beste Grundlage für eine Bewilligung.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Für den Gründungszuschuss müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Du beendest deine Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Hauptberuflich heißt: mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Du hast bis zur Gründung Anspruch auf Arbeitslosengeld I, und zum Gründungstag bleiben dir noch mindestens 150 Tage Restanspruch.
  • Du legst die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vor, dass dein Vorhaben tragfähig ist. Grundlage ist dein Businessplan.
  • Du legst dar, dass du die Kenntnisse und Fähigkeiten für deine Selbstständigkeit mitbringst. Bei begründeten Zweifeln kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder Gründungsvorbereitung verlangen.

Wann der Gründungszuschuss nicht möglich ist

  • Seit dem Ende einer früheren Gründungsförderung nach dem SGB III sind noch keine 24 Monate vergangen. Ausnahmen gibt es nur aus besonderen persönlichen Gründen.
  • Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, zum Beispiel wegen einer Sperrzeit. Dann verschiebt sich der mögliche Förderbeginn.
  • Du hast die Regelaltersgrenze erreicht. Ab dem Folgemonat gibt es keinen Gründungszuschuss mehr.

Wichtig: Wer selbst kündigt, um sich selbstständig zu machen, wird nach den Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit in der Regel nicht gefördert. Sprich deine Pläne deshalb früh mit deiner Arbeitsvermittlung ab.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt:

Gründungszuschuss in zwei Phasen (Stand 2026)
PhaseDauerBetrag pro MonatVoraussetzung
Phase 16 MonateArbeitslosengeld I + 300 €Bewilligung deines Antrags
Phase 29 Monate300 €Gesonderter Antrag, in dem du deine Geschäftstätigkeit mit geeigneten Unterlagen belegst

Die 300 € sind für deine soziale Absicherung gedacht, also für Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge. Ein Beispiel: Bei 1.800 € Arbeitslosengeld I erhältst du in Phase 1 sechs Monate lang 2.100 €, zusammen 12.600 €. Bewilligt die Agentur für Arbeit auch Phase 2, kommen 2.700 € dazu, insgesamt also bis zu 15.300 €.

Wichtig: Die Monate in Phase 1 werden von deinem Restanspruch auf Arbeitslosengeld I abgezogen. Phase 2 mindert den Anspruch nicht.

Deinen persönlichen Betrag rechnest du im Förderrechner direkt hier aus:

Förderrechner

Gründungszuschuss berechnen: Über 20.000 € Förderung möglich

Die Agentur für Arbeit kann deinen Start in die Selbstständigkeit bis zu 15 Monate lang mitfinanzieren – steuerfrei und ohne Rückzahlung. Wie viel es bei dir ist, hängt von deinem Arbeitslosengeld ab: Rechne es in wenigen Sekunden aus.

Was beziehst du aktuell?

Steht in deinem Bewilligungsbescheid

€
400 €3.621 €
Gut zu wissen: Die Kosten für das Gründungscoaching können zusätzlich über einen AVGS übernommen werden. Der Gründungszuschuss bleibt vollständig bei dir.

Dein möglicher Gründungszuschuss

bis zu

bis zu 13.500 € in 15 Monaten, wenn die Agentur für Arbeit beide Förderphasen bewilligt

in 15 Monaten

wenn die Agentur für Arbeit beide Förderphasen bewilligt

  • Steuerfrei
  • Keine Rückzahlung
  • Unabhängig von deinen ersten Umsätzen
Phase 1: Arbeitslosengeld I + 300 €
6 Monate × 1.800 €
10.800 €
Phase 2: soziale Absicherung
9 Monate × 300 €
2.700 €
Förderung im Erstgespräch prüfen

Kostenlos und unverbindlich

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Zusage. Der Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III) ist eine Ermessensleistung: Über Bewilligung, Höhe und Dauer entscheidet die Agentur für Arbeit.

Das sind die Voraussetzungen

  • Du beziehst Arbeitslosengeld I
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch zum Gründungstag
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std. pro Woche)
  • Businessplan mit Tragfähigkeitsbescheinigung – bereiten wir im Coaching vor

Antrag Schritt für Schritt

  1. Sprich deine Gründungsidee früh mit deiner Arbeitsvermittlung an und lass dir die Antragsunterlagen geben. Wenn du ein Gründungscoaching möchtest, frag gleich nach einem AVGS.
  2. Erstelle deinen Businessplan mit Finanzplanung: Geschäftsidee, Markt und Wettbewerb, Marketing, Umsatz- und Kostenplanung, Liquidität.
  3. Lass die Tragfähigkeit von einer fachkundigen Stelle bestätigen. Welche Stelle du wählst, entscheidest du selbst; mögliche Kosten dafür übernimmt die Agentur für Arbeit nicht.
  4. Reiche den Antrag mit allen Unterlagen ein, bevor du startest. Als Start zählt die Aufnahme der Tätigkeit oder eine vorbereitende Tätigkeit mit Außenwirkung, etwa die ersten Kundenaufträge. Die Gewerbeanmeldung allein gilt noch nicht als Start.
  5. Melde dein Gewerbe an oder zeig deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an und starte zum geplanten Termin.
  6. Stell gegen Ende von Phase 1 den Antrag für Phase 2 und belege mit Unterlagen, etwa Einnahmen und Ausgaben, wie deine Geschäftstätigkeit läuft.

Versicherungen während der Förderung

Mit dem Start in die Selbstständigkeit endet die Absicherung über das Arbeitslosengeld. Um diese Punkte kümmerst du dich selbst:

  • Krankenversicherung: freiwillig gesetzlich oder privat. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.
  • Arbeitslosenversicherung: Du kannst dich freiwillig weiterversichern (§ 28a SGB III). Der Antrag muss spätestens drei Monate nach dem Start bei der Agentur für Arbeit eingehen.
  • Altersvorsorge: Für die meisten Selbstständigen ist die Rentenversicherung freiwillig, für einige Berufe besteht Versicherungspflicht.

Wie dich das Gründungscoaching unterstützt

Im AVGS-Gründungscoaching erarbeiten wir gemeinsam, was die Agentur für Arbeit für den Gründungszuschuss sehen möchte: einen schlüssigen Businessplan, eine realistische Finanzplanung und die Unterlagen für die Tragfähigkeitsbescheinigung. Das Coaching findet üblicherweise 1:1 per Videochat statt, deutschlandweit. Bei bewilligtem AVGS können die Kosten übernommen werden.

Kostenloses Erstgespräch

Gründungszuschuss gemeinsam vorbereiten

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir per Videochat, ob du die Voraussetzungen erfüllst und wie du Businessplan und Antrag am besten aufbaust.

Häufige Fragen

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein. Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn deine Selbstständigkeit später endet. Voraussetzung ist, dass deine Angaben im Antrag stimmen.

Ist der Gründungszuschuss steuerpflichtig?

Nein. Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Er erhöht also auch nicht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte.

Kann ich nebenberuflich gründen und den Gründungszuschuss bekommen?

Nein. Gefördert wird nur eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche. Eine Nebentätigkeit unter 15 Stunden ist während des Arbeitslosengeldbezugs zwar möglich, wird aber nicht mit dem Gründungszuschuss gefördert.

Bekomme ich den Gründungszuschuss, wenn ich selbst kündige?

In der Regel nicht. Wer kündigt, um sich selbstständig zu machen, wird nach den Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit in der Regel nicht gefördert. Außerdem kann eine Sperrzeit den Beginn der Förderung verschieben.

Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Du kannst innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Oft hilft ein überarbeiteter Businessplan oder eine genauere Begründung, warum die Selbstständigkeit für dich der richtige Weg ist.

Können mehrere Personen gemeinsam gründen und jeweils gefördert werden?

Ja. Bei einer Gründung im Team kann jede Person den Gründungszuschuss für sich beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt und hauptberuflich selbstständig wird.

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

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