Ratgeber Förderung
Einstiegsgeld 2026: Gründen aus Grundsicherung oder Bürgergeld
Wer Grundsicherungsgeld (bis Mitte 2026 Bürgergeld) bezieht und sich selbstständig machen will, kann beim Jobcenter Einstiegsgeld beantragen. Es wird zusätzlich zur Grundsicherung gezahlt, 2026 mit bis zu 563 € im Monat für bis zu 24 Monate. Hier steht, wie es berechnet wird und wie du den Antrag vorbereitest.
Von Martin Deibl, IHK-zertifizierter Gründungsberater · Stand:
Das Wichtigste in Kürze
- Für erwerbsfähige Menschen in der Grundsicherung (früher Bürgergeld), die sich hauptberuflich selbstständig machen.
- Wird zusätzlich gezahlt und nicht als Einkommen angerechnet.
- Höhe 2026: Grundbetrag bis zu 281,50 € für Alleinstehende, dazu mögliche Ergänzungen, höchstens 563 € im Monat.
- Dauer: bis zu 24 Monate.
- Ermessensleistung des Jobcenters, Antrag vor dem Start der Selbstständigkeit.
- Zusätzlich möglich: Zuschüsse bis 5.000 € oder Darlehen für notwendige Anschaffungen (§ 16c SGB II).
Was ist Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine Förderung des Jobcenters. Es soll den Weg aus dem Leistungsbezug in Arbeit oder Selbstständigkeit erleichtern. Bei einer Gründung bekommst du es zusätzlich zur Grundsicherung, solange du noch auf Leistungen angewiesen bist. Es wird nicht als Einkommen angerechnet und ist steuerfrei.
Wie beim Gründungszuschuss gilt: Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Das Jobcenter entscheidet, ob, wie lange und in welcher Höhe es gezahlt wird. Seit der Reform der Grundsicherung im Juli 2026 hat die Vermittlung in Arbeit im Jobcenter Vorrang; das Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit ist davon ausdrücklich ausgenommen.
Voraussetzungen für das Einstiegsgeld
- Du bist erwerbsfähig und beziehst Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld).
- Du machst dich hauptberuflich selbstständig, also mit mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Die Förderung ist nötig, damit du in Arbeit kommst und auf Dauer weniger oder keine Leistungen mehr brauchst.
- Dein Vorhaben ist wirtschaftlich tragfähig. Das Jobcenter kann dafür die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu deinem Businessplan verlangen und bestimmt die Stelle.
- Du stellst den Antrag beim Jobcenter, bevor du mit der Selbstständigkeit beginnst.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
Die Höhe regelt die Einstiegsgeld-Verordnung (ESGV). Grundlage ist der Regelbedarf, 2026 sind das 563 € für Alleinstehende und Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1) und 506 € je Person bei Paaren (Stufe 2).
| Baustein | Anteil | Betrag pro Monat |
|---|---|---|
| Grundbetrag | bis zu 50 % des für dich maßgeblichen Regelbedarfs | bis zu 281,50 € allein, bis zu 253 € bei Paaren |
| Ergänzung je weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft | 10 % von 563 € | 56,30 € |
| Ergänzung bei langer Arbeitslosigkeit (in der Regel ab zwei Jahren) | 20 % von 563 € | 112,60 € |
| Obergrenze | 100 % von 563 € | 563,00 € |
Beispiel: Du bist alleinerziehend mit einem Kind und seit drei Jahren arbeitslos. Möglich sind dann 281,50 € + 56,30 € + 112,60 € = 450,40 € im Monat, über 24 Monate bis zu 10.809,60 €.
Die Ergänzungen soll das Jobcenter gewähren, wenn die Voraussetzungen vorliegen; die Ergänzung für lange Arbeitslosigkeit ist bei besonders erschwerter Eingliederung schon früher möglich. Deine eigene Kombination, auch als Paar, rechnest du im Förderrechner unter „Bürgergeld / Grundsicherung“ aus.
Zuschüsse für Anschaffungen (§ 16c SGB II)
Neben dem Einstiegsgeld kann das Jobcenter Darlehen und Zuschüsse für Sachgüter bewilligen, die für deine Selbstständigkeit notwendig und angemessen sind, etwa Werkzeug, Technik oder Ausstattung. Zuschüsse sind auf 5.000 € begrenzt. Auch hier soll das Jobcenter die Tragfähigkeit von einer fachkundigen Stelle beurteilen lassen.
Antrag Schritt für Schritt
- Sprich deine Gründungsidee bei deiner Ansprechperson im Jobcenter an und frag nach Einstiegsgeld und, wenn gewünscht, nach einem AVGS für ein Gründungscoaching.
- Erstelle Businessplan und Finanzplanung. Das Jobcenter prüft die Tragfähigkeit für die nächsten 24 Monate.
- Lass die Tragfähigkeit von der Stelle bestätigen, die das Jobcenter bestimmt.
- Stell den Antrag auf Einstiegsgeld, bevor du mit der Selbstständigkeit beginnst.
- Nach der Bewilligung: Gewerbe anmelden oder freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen und starten. Deine Einnahmen und Ausgaben meldest du dem Jobcenter mit der Anlage EKS.
Wichtig: Bei Selbstständigen in der Grundsicherung prüft das Jobcenter spätestens nach einem Jahr, ob eine Beschäftigung zumutbar ist. Plane deshalb so, dass dein Unternehmen in dieser Zeit sichtbar wächst.
Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss?
| Merkmal | Gründungszuschuss | Einstiegsgeld |
|---|---|---|
| Für wen | Arbeitslosengeld I | Grundsicherung (früher Bürgergeld) |
| Zuständig | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
| Höhe | ALG I + 300 €, danach 300 € | bis zu 563 € zusätzlich zur Grundsicherung |
| Dauer | bis zu 15 Monate | bis zu 24 Monate |
| Rechtsgrundlage | §§ 93, 94 SGB III | § 16b SGB II, ESGV |
Kostenloses Erstgespräch
Einstiegsgeld gemeinsam vorbereiten
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir per Videochat, ob Einstiegsgeld für dich infrage kommt und wie du Businessplan und Antrag für das Jobcenter aufbaust.
Häufige Fragen
Wird das Einstiegsgeld auf die Grundsicherung angerechnet?
Nein. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich gezahlt und nicht als Einkommen angerechnet. Einnahmen aus deiner Selbstständigkeit werden dagegen wie üblich berücksichtigt.
Gibt es das Einstiegsgeld nach der Umbenennung des Bürgergelds noch?
Ja. Seit Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld, die Regeln zum Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) sind unverändert geblieben.
Wie hoch ist der Regelbedarf 2026?
Für Alleinstehende und Alleinerziehende 563 € im Monat (Regelbedarfsstufe 1), für Paare 506 € je Person (Stufe 2). Daraus berechnet sich das Einstiegsgeld.
Kann ich auch einen AVGS für ein Gründungscoaching bekommen?
Ja, auch das Jobcenter kann einen AVGS ausstellen. Mehr dazu im Ratgeber AVGS-Gründungscoaching.
Was passiert, wenn meine Einnahmen steigen?
Das Einstiegsgeld kann auch dann weiterlaufen, wenn du dank deiner Einnahmen keine Grundsicherung mehr brauchst (§ 16b Abs. 1 SGB II), solange du selbstständig bist und höchstens 24 Monate. Ob und wie lange, entscheidet das Jobcenter nach Ermessen.
Quellen
- § 16b SGB II: Einstiegsgeld
- Einstiegsgeld-Verordnung (ESGV)
- § 16c SGB II: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
- § 3a SGB II: Vorrang der Vermittlung
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.