Ratgeber Businessplan
Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung für die Gründungsförderung
Ohne Businessplan keine Gründungsförderung: Für den Gründungszuschuss verlangt die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, dass dein Vorhaben tragfähig ist, und die stützt sich auf deinen Businessplan. Hier erfährst du, was hineingehört und wie du die Bescheinigung bekommst.
Von Martin Deibl, IHK-zertifizierter Gründungsberater · Stand:
Das Wichtigste in Kürze
- Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist Pflicht für den Gründungszuschuss (§ 93 SGB III). Für Einstiegsgeld und Zuschüsse vom Jobcenter wird sie meist ebenfalls verlangt.
- Ausstellen können fachkundige Stellen, etwa IHK, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Banken.
- Grundlage ist ein vollständiger Businessplan mit Finanzplanung.
- Entscheidend ist, ob du von deiner Selbstständigkeit voraussichtlich leben kannst, auch nach dem Ende der Förderung.
- Im AVGS-Gründungscoaching erarbeiten wir Businessplan und Finanzplanung gemeinsam.
Was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit deiner Gründung. Für den Gründungszuschuss ist sie gesetzlich vorgeschrieben (§ 93 Abs. 2 SGB III). Für das Einstiegsgeld und für Zuschüsse zu Anschaffungen (§ 16c SGB II) verlangt das Jobcenter in der Regel ebenfalls eine solche Stellungnahme.
Die fachkundige Stelle prüft, ob du von deiner Selbstständigkeit voraussichtlich leben kannst: Reicht der erwartete Gewinn für Lebensunterhalt und Absicherung, ist die Finanzierung gesichert, gibt es einen Markt für dein Angebot?
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Das Gesetz nennt als fachkundige Stellen insbesondere:
- Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Handwerkskammern
- berufsständische Kammern, etwa für Freie Berufe
- Fachverbände
- Kreditinstitute
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach den Weisungen der Bundesagentur kommen zum Beispiel auch Steuerberatungen, Unternehmensberatungen oder Gründungsinitiativen infrage. Beim Gründungszuschuss wählst du die Stelle selbst; Kosten dafür übernimmt die Agentur für Arbeit nicht. Beim Einstiegsgeld bestimmt das Jobcenter die Stelle.
Aufbau des Businessplans
Ein Businessplan für die Gründungsförderung beantwortet in klarer Reihenfolge diese Fragen:
- Zusammenfassung: Idee, Angebot, Zielgruppe und Finanzbedarf auf einer Seite
- Gründerperson: Ausbildung, Berufserfahrung und Qualifikationen, die zu deinem Vorhaben passen
- Angebot: Produkt oder Dienstleistung und der Nutzen für deine Kundschaft
- Markt und Wettbewerb: Zielgruppe, Marktumfeld, Mitbewerber, Alleinstellungsmerkmal
- Marketing und Vertrieb: Preise, Kanäle und wie du die ersten Kundinnen und Kunden gewinnst
- Organisation und Recht: Rechtsform, Standort, Genehmigungen, Versicherungen
- Chancen und Risiken
- Finanzplanung: Kapitalbedarf, Finanzierung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan
Die Finanzplanung: Herzstück der Bescheinigung
Für die Tragfähigkeit zählt vor allem die Finanzplanung. Sie zeigt, ob nach Abzug aller Kosten genug Gewinn für deinen Lebensunterhalt, Steuern und Versicherungen bleibt.
- Kapitalbedarfsplan: Was brauchst du für Gründung und Anlaufphase?
- Finanzierungsplan: Eigenkapital, Förderungen, Kredite
- Umsatzplanung: nachvollziehbar hergeleitet, etwa über Preise, Zahl der Kundinnen und Kunden und Auslastung
- Rentabilitätsvorschau: Umsatz minus Kosten, Abschreibungen und Steuern
- Liquiditätsplan: Monat für Monat, damit du jederzeit zahlungsfähig bist
- Privatentnahmen: was du zum Leben brauchst, inklusive Kranken- und Altersvorsorge
Wichtig: Förderungen wie der Gründungszuschuss dürfen in der Finanzplanung auftauchen, sollten aber nicht der einzige Grund sein, warum die Rechnung aufgeht. Fachkundige Stellen achten darauf, dass dein Unternehmen auch nach dem Ende der Förderung trägt.
Typische Fehler
- Umsätze ohne Herleitung: Zahlen ohne Begründung überzeugen nicht.
- Privatentnahmen vergessen oder zu niedrig angesetzt
- Kranken- und Altersvorsorge nicht eingeplant
- Keine Reserve für Anlaufverluste und saisonale Schwankungen
- Zu wenig über Zielgruppe und Wettbewerb
- Antrag erst nach dem Start der Selbstständigkeit gestellt
Businessplan im Gründungscoaching
Im AVGS-Gründungscoaching erstellen wir deinen Businessplan Schritt für Schritt gemeinsam, inklusive Finanzplanung. Ziel ist ein bankfähiger Plan, der alles enthält, was die fachkundige Stelle für die Tragfähigkeitsbescheinigung braucht, und der dir auch hilft, wenn du einen Kredit beantragst.
Kostenloses Erstgespräch
Businessplan gemeinsam erstellen
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir per Videochat auf deine Idee und klären, wie dein Businessplan für die Förderung aufgebaut sein sollte.
Häufige Fragen
Brauche ich für das Einstiegsgeld eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
In der Regel ja. Das Jobcenter prüft die Tragfähigkeit deines Vorhabens und bestimmt dafür die fachkundige Stelle. Frag am besten früh bei deinem Jobcenter nach.
Kann ich den Businessplan selbst schreiben?
Ja. Wichtig ist, dass er vollständig, nachvollziehbar und realistisch ist. Im Coaching bekommst du Struktur, Feedback und Unterstützung bei der Finanzplanung.
Was passiert, wenn die Tragfähigkeit verneint wird?
Dann solltest du den Plan überarbeiten, etwa Preise, Kosten oder Zielgruppe. Eine negative Stellungnahme zeigt oft Schwachstellen, die sich beheben lassen, bevor du Geld investierst.
Für wie viele Jahre muss ich planen?
Üblich ist eine Planung für die ersten drei Jahre, mit einem Liquiditätsplan auf Monatsbasis für das erste Jahr. Beim Einstiegsgeld schaut das Jobcenter vor allem auf die nächsten 24 Monate.
Quellen
- § 93 SGB III: Gründungszuschuss
- § 16c SGB II: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
- § 16b SGB II: Einstiegsgeld
- Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.