Ratgeber Coaching

AVGS-Gründungscoaching: So bekommst du dein Coaching gefördert

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Agentur für Arbeit oder Jobcenter die Kosten für ein Gründungscoaching übernehmen. Hier erfährst du, wie du den Gutschein bekommst, wie das Coaching abläuft und was am Ende vorliegt.

Von Martin Deibl, IHK-zertifizierter Gründungsberater · Stand:

Das Wichtigste in Kürze

  • Der AVGS ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters (§ 45 SGB III).
  • Bei bewilligtem Gutschein werden die Kosten für ein zugelassenes Gründungscoaching übernommen.
  • Das Coaching findet bei einem nach AZAV zugelassenen Träger statt. Mein Gründungscoaching läuft über STARTUP PROFI.
  • Ergebnis: Businessplan, Finanzplanung und Unterlagen für Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.
  • Den AVGS bekommst du vor Beginn des Coachings von deiner Arbeitsvermittlung. Er ist eine Ermessensleistung.

Was ist ein AVGS?

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III. Zu den Zielen, die damit gefördert werden können, gehört ausdrücklich die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III). Ein Gründungscoaching mit AVGS ist deshalb ein üblicher Weg, die Gründung professionell vorzubereiten.

Den Gutschein stellen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus. Er nennt das Ziel der Maßnahme und kann zeitlich befristet sowie regional beschränkt sein. Mit dem Gutschein wählst du einen Träger, dessen Maßnahme zugelassen ist.

So bekommst du einen AVGS

  1. Melde dich arbeitsuchend oder arbeitslos, falls noch nicht geschehen. Auch wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann gefördert werden.
  2. Sprich im Termin mit deiner Arbeitsvermittlung über deine Gründungsidee und frag nach einem AVGS für ein Gründungscoaching.
  3. Nenne den gewünschten Träger. Die Angaben zur Maßnahme bekommst du von mir im kostenlosen Erstgespräch.
  4. Ist der Gutschein ausgestellt, löst du ihn beim Träger ein, und das Coaching kann beginnen.

Wichtig: Der AVGS für ein Coaching bei einem Träger ist eine Ermessensleistung. Seit Juli 2026 gilt im Jobcenter außerdem ein Vorrang der Vermittlung in Arbeit (§ 3a SGB II): Für ein Gründungscoaching muss das Jobcenter begründen, warum die Selbstständigkeit der bessere Weg ist. Eine gut vorbereitete Gründungsidee hilft im Gespräch.

Warum der Träger nach AZAV zugelassen sein muss

Die Kosten werden nur für Maßnahmen übernommen, die nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sind und von einem zugelassenen Träger angeboten werden. Inhalte, Qualitätsmanagement und die Eignung der Coaches sind damit geprüft.

Mein Gründungscoaching läuft über STARTUP PROFI, einen AZAV-zertifizierten Träger. Ich selbst bin IHK-zertifizierter Gründungsberater.

Ablauf des Gründungscoachings

  1. Kostenloses Erstgespräch: Wir lernen uns kennen und prüfen deine Voraussetzungen für AVGS, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.
  2. AVGS beantragen: Du holst den Gutschein bei deiner Arbeitsvermittlung, ich unterstütze dich mit den nötigen Angaben.
  3. Coaching in 1:1-Sessions: Wir arbeiten per Videochat an Geschäftsidee, Zielgruppe, Marketing, Finanzplanung und Businessplan. Auf Wunsch geht das auch hybrid oder in Präsenz.
  4. Unterlagen fertigstellen: Businessplan, Finanzplanung und alles, was die fachkundige Stelle für die Tragfähigkeitsbescheinigung braucht.
  5. Antrag und Gründung: Du beantragst Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld und startest vorbereitet in die Selbstständigkeit.

Was im Coaching entsteht

  • Geschäftsidee geschärft: Ideenvalidierung, Zielgruppe, Alleinstellungsmerkmal
  • Businessplan mit Marktanalyse und Wettbewerb, bankfähig auch für Kreditgespräche
  • Finanzplanung mit Umsatzprognose, Kosten und Liquidität
  • Förderung: Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld und weitere passende Programme
  • Marketing-Grundlagen und Strategien für die ersten Kundinnen und Kunden
  • Vorbereitung auf Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Versicherungen und Steuern

Für wen eignet sich das AVGS-Gründungscoaching?

Für alle, die bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet sind und sich selbstständig machen wollen, ob mit einer ersten Idee oder einem fast fertigen Konzept. Besonders sinnvoll ist es, wenn du den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragen möchtest, denn dafür brauchst du einen tragfähigen Businessplan.

Kostenloses Erstgespräch

Coaching und AVGS gemeinsam vorbereiten

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir per Videochat, ob ein AVGS-Gründungscoaching für dich infrage kommt und was du für das Gespräch mit deiner Arbeitsvermittlung brauchst.

Häufige Fragen

Was kostet das Gründungscoaching mit AVGS?

Bei bewilligtem AVGS übernehmen Agentur für Arbeit oder Jobcenter die Kosten des Coachings. Das Erstgespräch ist in jedem Fall kostenlos und unverbindlich.

Muss ich arbeitslos sein, um einen AVGS zu bekommen?

Nicht unbedingt. Gefördert werden können auch Arbeitsuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, etwa weil ihre Kündigung bereits feststeht. Voraussetzung ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

Findet das Coaching online statt?

Ja, üblicherweise in 1:1-Sessions per Videochat, deutschlandweit. Auf Wunsch ist das Coaching auch hybrid oder in Präsenz möglich.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf den AVGS?

Für ein Coaching bei einem Träger nicht. Der AVGS ist hier eine Ermessensleistung. Einen Rechtsanspruch gibt es nur für den Gutschein zur privaten Arbeitsvermittlung, der für eine Gründung nicht gedacht ist.

Was bringt mir das Coaching für den Gründungszuschuss?

Im Coaching entstehen Businessplan und Finanzplanung, die du für die Tragfähigkeitsbescheinigung und den Antrag brauchst. Mehr dazu im Ratgeber Gründungszuschuss.

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

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